Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Dabeisein ist alles. Didaktische Überlegungen zur fehlenden Anwesenheitspflicht

Es gibt kaum ein Reizwort, das Lehrende, auch in geschichtswissenschaftlichen Instituten, zuverlässiger triggert als „Anwesenheitspflicht“. Die einen fordern sie ein, weil Lehre ohne Anwesenheitspflicht entwertet werde, die anderen hoffen, dass Lehrveranstaltungen ohne verpflichtende Anwesenheit der Studierenden die Lehrenden zu besserer Lehre zwingen. In aller Regel wird Anwesenheitspflicht als politische Frage behandelt, und das ist sie ja auch; nur selten werden Überlegungen angestellt, wie man die vermuteten Wirkungen einer Anwesenheitspflicht auch dort herbeiführen kann, wo es eben keine Anwesenheitspflicht (mehr) gibt. Ich möchte im Folgenden Überlegungen vorstellen, wie wir damit umgehen können, dass Anwesenheitspflicht – in Deutschland meist aus landesrechtlichen Rahmenbedingungen heraus – nicht eingefordert und festgeschrieben werden kann.

Andreas Frings

Das olympische Glaubensbekenntnis formuliert es unmissverständlich (Hervorhebungen von mir):

„The important thing in the Olympic Games is not to win, but to take part; the important thing in Life is not triumph, but the struggle; the essential thing is not to have conquered but to have fought well.“[i]

Es ist verführerisch, dieses Motto auf das Studium hin zu paraphrasieren: „Im Seminar geht es nicht um das Erringen der Leistungspunkte, sondern um die Teilnahme; nicht um den Triumph, sondern um das Ringen; das Wesentliche ist nicht, am Ende die Prüfung zu bestehen, sondern gut gearbeitet und studiert zu haben.“ Idealistische Hochschullehrende würden dieses Bekenntnis sicher unterschreiben. Die Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen und Lehramts-Bachelorstudiengänge an der JGU Mainz sah es seit Einrichtung der modularisierten Studiengänge anders. Dort hieß es speziell zu Vorlesungen: „Bei Vorlesungen wird der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme durch das Bestehen der Modulprüfung geführt […].“[ii] Mit der letzten Änderung des Landeshochschulgesetzes Rheinland-Pfalz im Oktober 2020 wurde die Frage endgültig zugunsten des Erfolgs, sprich: des Erreichens der Lernziele, entschieden. In Art. 26 Abs. 7 HochSchG heißt es dort: „[…] die Prüfungsordnung darf eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als Prüfungsvoraussetzung nur regeln, wenn diese erforderlich ist, um das Lernziel der Lehrveranstaltung zu erreichen […].“

Anwesenheitspflicht ist seit Langem fester Bestandteil hochschulpolitischer Diskussionen, und offenbar hat die Diskussion im Umfeld der Einführung der modularisierten Studiengänge noch zugelegt. So zeigt die Verlaufskurve in Abb. 1 die relative Häufigkeit der Verwendung des Begriffs „Anwesenheitspflicht“ seit 1945 bis heute, ein guter Indikator für ein öffentlich-mediales Interesse am Thema. Die Kritik an der Anwesenheitspflicht steht für eine Perspektive auf Hochschullehre, die Studiengerechtigkeit dadurch herbeiführen möchte, dass Studierende im Wesentlichen selbst entscheiden, wie sie ihre Fertigkeiten erwerben. Dem werden Studien entgegengehalten, die zeigen, dass der Verzicht auf Anwesenheitspflicht oft gerade schwächeren Studierenden oder first-generation-Studierenden zum Problem wird.[iii] Damit einher gehen kulturpessimistische Bedenken, dass Studieren und Lehren kein Wert zugeschrieben wird, wenn Anwesenheit nicht eingefordert wird.[iv]

Abbildung 1  DWDS-Wortverlaufskurve für „Anwesenheitspflicht“, erstellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache[v]

Ich bin seit Langem Befürworter von Anwesenheitspflicht und habe Argumente dafür gebloggt.[vi] Einige mir wichtig erscheinende Argumente werde ich kurz anreißen. Es gibt jedoch eine klare Gesetzeslage, und im Rahmen des Landeshochschulgesetzes Rheinland-Pfalz und der auf dieser Grundlage verabschiedeten Prüfungsordnungen sind hier in Mainz im Fach Geschichte Anwesenheitspflichten nur noch in unseren vier epochalen Proseminaren im Bachelor, bei Exkursionen und allen geschichtsdidaktischen Lehrveranstaltungen des Lehramtsstudiums Geschichte zulässig und vorgesehen. In Übungen und Kleingruppen gibt es eine solche strenge Anwesenheitspflicht schon ab dem ersten Semester nicht mehr. Das Land Rheinland-Pfalz hatte die Novelle des Landeshochschulgesetzes 2020 so begründet:

„Anwesenheitspflichten stellen rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden dar. Als grundrechtsrelevante Einschränkungen bedürfen sie einer gesetzlichen Ermächtigung. Präsenzpflichten können in der Prüfungsordnung als Prüfungsvoraussetzungen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit geregelt werden. Dabei sind die Besonderheit der einzelnen Lehrveranstaltung und das jeweilige konkrete Lernziel zu berücksichtigen. Das mit (derartigen) Lehrveranstaltungen oftmals verfolgte Lernziel der Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs lässt sich dabei auf vielfältige Weisen und angesichts heutiger Medien nicht ausschließlich bei Anwesenheit vor Ort erreichen.“[vii]

Was sprach eigentlich bis dahin für eine Anwesenheitspflicht, wenn „wir“ doch selbst großteils anders studiert haben? Ein Topos des Akademiker-Talks sind doch die niemals besuchten Vorlesungen, mit denen man “vor Bologna“ das Studienbuch füllte; eventuelle Prüfungen wurden doch auch damals mit dem Studium der einschlägigen Literatur bestritten. Und ja, das gab es natürlich tatsächlich, vor allem eben in Vorlesungen, also Veranstaltungen mit großen Teilnahmezahlen, in denen nicht überraschend die Zahl der Unterschriften auf der Anwesenheitsliste für eine Sitzung oft deutlich höher war als die Zahl der real anwesenden Studierenden. Tatsächlich blieb dieses mathematische Wunder aber auf Vorlesungen beschränkt; in Seminaren, Übungen, Kleingruppen usw. galt das eigentlich nie.

Beschreibung der Herausforderung

In meinen Augen waren und sind es vor allem zwei Argumente, die für eine Anwesenheitspflicht sprechen:

1. Man kann die Anwesenheitspflicht aus didaktischen und curricularen Zielsetzungen ableiten.

So erfordert Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelorniveau) ein „sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach“[viii]. Zur Sozialkompetenz heißt es: „In Expertenteams verantwortlich arbeiten oderGruppen oder Organisationen* verantwortlich leiten./ Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen./ Komplexe fachbezogene Probleme und Lösungen gegenüber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiterentwickeln.“[ix] Stufe 7 des DQR (Masterniveau) erweitert diese Erwartungen noch. Diese Kompetenzen können nicht alleine erworben werden.

Und: Geschichtswissenschaftliche Lehre ist keine Vermittlung von Lehrbuchwissen: a) Es gibt keine von Personen und ihren Perspektiven und Standpunkten unabhängigen Wissensbestände, die transferiert werden können. b) In der geschichtswissenschaftlichen Lehre geht es darum, Studierende in der Aneignung geschichtswissenschaftlichen Denkens und Arbeitens zu fördern. Die Interaktion zwischen Studierenden untereinander und zwischen Studierenden und Lehrenden bewirkt entsprechende Lernprozesse. In der Auseinandersetzung über historische Quellen und ihre Interpretation, über geschichtswissenschaftliche Texte und ihre Argumentation, über Entwürfe für eigene schriftliche Arbeiten lernen Studierende, wie Historiker:innen zu denken. Dafür und dabei brauchen Sie Feedback von Lehrenden, die wiederum diagnostisch an Studierendenäußerungen arbeiten müssen, um individuelle Herausforderungen zu erkennen. Diese direkte Auseinandersetzung ist wissenschaftskonstitutiv und wissenschaftsbefähigend, und das Seminar ist der Ort, an dem dies in besonderer Weise geübt wird. Besondere Bedeutung besitzt auch der Austausch innerhalb der Peer-Group, der durch Rückmeldungen durch Lehrende nicht ersetzt werden kann – und vermutlich auch das belanglose Gespräch nach dem Seminar in der Cafeteria des Philosophicums sichert einen guten Teil des Lernerfolgs.

2. Man kann die Anwesenheitspflicht auch aus sozialen Zielstellungen ableiten.

Politisch begründet wurde die rechtliche Hürde für Anwesenheitspflichten vor allem mit sozialer Gerechtigkeit: Es solle jedem Studierenden möglich sein, ein Studium erfolgreich durchzuführen, auch wenn eine durchgängige Anwesenheit nicht möglich sei. Die Abschaffung von Anwesenheitspflicht dient demnach also der Förderung etwa von first-generation-Studierenden, von Studierenden, die ihr Studium durch eigene Arbeit vollständig oder zu einem hohen Anteil selbst finanzieren müssen, oder auch von Studierenden, die in die Betreuung von (eigenen) Kindern oder in die Pflege von Angehörigen eingebunden sind, sowie von chronisch kranken Studierenden, denen die Anwesenheitspflicht den erfolgreichen Studienabschluss verwehrt.

Man kann diesen Gedanken aber auch umdrehen. So hat die empirische Forschung sehr stabile positive Wirkungen von Anwesenheit in Lehrveranstaltungen nachgewiesen. Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen korreliert stark mit der Benotung in den Kursen und auch mit der Durchschnittsnote über das Studium hinweg:  

“These relationships make class attendance a better predictor of college grades than any other known predictor of academic performance, including scores on standardized admissions tests such as the SAT, high school GPA, study habits, and study skills. […] Mandatory attendance policies appear to have a small positive impact on average grades (k = 3, N = 1,421, d = .21)”).[x]

Es erscheint gerade für Studierende, denen der Zugang zur Academia ohnehin schwerer fällt, wichtig, auf die maximal mögliche Anwesenheit zu setzen.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Gerade die Seminarsituation, in der die Studierenden in ihrer Vielfalt, also mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Stärken und Motivationslagen aufeinandertreffen und mit dem Ziel ihres eigenen Studienerfolgs alle anderen ebenfalls nach vorne bringen, ermöglicht das konkrete Erleben von Vielfalt als Erfolgsfaktor – jenseits sonntagspolitischer Diversitätsversprechen. In diesem Sinne begreife ich das Studieren im vielfältigen, mitunter sehr anstrengenden, komplizierten, aber überaus produktiven Setting eines Seminars als Gewinn.

Präsenzlehre ist also in vielerlei Hinsicht produktiv: Sie ermöglicht den Aufbau von Selbst- und Sozialkompetenz (neben der Aneignung fachlichen Wissens), kann im Umgang mit heterogenen Lerngruppen allen Beteiligten individuell produktive Zugänge ermöglichen und erlaubt fortlaufende wechselseitige Rückmeldung. Ein Buch kann auf den einzelnen Studierenden nicht individuell eingehen; ein Lehrender schon, Kommilitonen ebenso.

Von der Herausforderung zum Lösungsansatz

Wenn man von den hier diskutierten Argumenten für eine Anwesenheitspflicht ausgeht, die weniger auf Disziplin und Sekundärtugend abzielen als vielmehr auf Kompetenzgewinn, und wenn man zugleich mitdenkt, dass die (Wieder-)Einführung einer Anwesenheitspflicht an vielen Standorten rechtlich ausgeschlossen sein dürfte, dann stellt sich die Frage, mit welchen Maßnahmen man den intendierten Kompetenzgewinn alternativ ermöglichen und so die nicht zulässige Anwesenheitspflicht kompensieren kann.

Der vielleicht wichtigste Anker ist wohl das direkte offene Gespräch mit den Studierenden. Ein Beispiel: Von Kolleginnen und Kollegen hört man, dass Studierende anfragen, ob es denkbar sei, dass sie sich in der Veranstaltung anmelden, aber nicht hingehen, weil sie auf diese Weise zwei Veranstaltungen zeitgleich absolvieren könnten – die eine real, die andere irgendwie anders (oder abwechselnd). Diese Anfrage, die zunächst einmal frech wirkt, kann ganz unterschiedlich motiviert sein. Aus meiner Sicht lohnt sich an dieser Stelle die Gegenfrage, wieso der oder die Studierende auf diese Idee kommt – eine Frage, die nicht als Vorwurf, sondern aus Interesse gestellt werden sollte. Oft offenbaren sich dahinter Geschichten, manchmal Missverständnisse, mit denen man nicht gerechnet hat. Und nicht selten erlaubt dieses Gespräch auch eine gemeinsame Suche nach individuellen, konstruktiven Lösungen.

Eine weitere Beobachtung: Studierende machen im Gespräch seit einiger Zeit darauf aufmerksam, dass ihnen der Seminarbesuch auch deshalb schwerfällt, weil die Arbeitgeber in ihren studentischen Jobs ihnen oft auftragen, kurzfristige Aushilfszeiten wahrzunehmen, und dann erklären, dass sie auch deshalb auf die Verfügbarkeit der Studierenden setzen, weil sie wissen, dass es ja keine Anwesenheitspflicht mehr gebe. Man gewinnt (jedenfalls hier in Mainz) den Eindruck, dass die Arbeitgeber als Erste den Wert des Verzichts auf die Anwesenheitspflicht verstanden hatten. Gibt es auch hierauf eine Antwort? Ja und nein. In der konkreten Seminarsituation, also als Antwort auf die morgendliche Mail („… tut mir leid, kann heute nicht kommen, …“), eher nicht. Es wäre aber denkbar, die Situation selbst ab dem ersten Semester in die diskursiven Seminarkontexte aufzunehmen und die Studierenden zu stärken, auch gegenüber Arbeitgebern. Das wäre eine Art soft power, die man didaktisch mit den Schlagwörtern employability und Aufbau von Sozialkompetenz durchaus begründen könnte.

Ein denkbares Instrument ist mindestens in Rheinland-Pfalz explizit nicht zulässig: Es dürfen keine Bedingungen für den Nachweis einer aktiven Teilnahme definiert werden, die die Anwesenheitspflicht unter der Hand einführen, etwa das Anfertigen von zwölf Sitzungsprotokollen in einem Semester. Dennoch gibt es die Möglichkeit, Bedingungen für den Nachweis einer aktiven Teilnahme zu formulieren. Diese Bedingungen müssen auf die curricularen Ziele der Lehrveranstaltung ausgerichtet sein, die wiederum nicht auf das reduziert werden dürfen, was im konventionellen Kompetenzraster unter „Fachkompetenz“ und „Methodenkompetenz“ gefasst wird, sondern auch „Selbstkompetenz“ und „Sozialkompetenz“ umfassen. Denkbar wäre, Aufgaben für den Nachweis der aktiven Teilnahme zu formulieren, die diesen Auftrag differenziert umsetzen: in Interaktionsaufgaben in der Präsenzsitzung für die einen, in Do-It-At-Home-Aufgaben (die ich im Folgenden Kompensationsaufgaben nenne) für die anderen. Und in diese Richtung sollten die weiteren Überlegungen gehen:

Mit Blick auf die Selbstkompetenz wäre es etwa wichtig, etwaige Kompensationsaufgaben so zu stellen, dass sich die Studierenden selbst erarbeiten müssen, wie sie gelöst werden kann; die Aufgabe sollte daher offen und komplex sein. Enge Führung in der Aufgabenstellung stärkt die Selbstkompetenz nicht. Klare Fristen und klare Erwartungshorizonte sind aber notwendig. Eine Aufgabe könnte etwa lauten:

Beschreiben Sie bis zum XX.YY. in einem Text von etwa 4.000 Zeichen die wesentlichen Anforderungen an eine geschichtswissenschaftliche Seminararbeit. Nutzen Sie dafür alle im Lernmanagementsystem verfügbaren Ressourcen und recherchieren Sie darüber hinaus eigenständig weiter. Bewerten Sie eigenständig, welche Anforderungen Ihnen dabei als besonders wichtig erscheinen, und begründen Sie diese Bewertung.

Mit Blick auf die Sozialkompetenz, also auf die „Fähigkeit und Bereitschaft, zielorientiert mit anderen zusammenzuarbeiten, ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen, sich mit ihnen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen sowie die Arbeits- und Lebenswelt mitzugestalten“[xi], wäre es wichtig, Kompensationsaufgaben zu formulieren, die Interaktion mit anderen Studierenden einfordern. Da die fehlende Anwesenheit oft mehr als eine:n Studierende:n betrifft, könnte man etwa ansagen:

Schreiben Sie jeweils für sich einen Kurzbeitrag im Umfang von 3.000 Zeichen für einen denkbaren Ausstellungsband eines Museums über unser Seminarthema. Ihr eigener Kurzbeitrag behandelt dabei Ihr Seminararbeitsthema, und Sie müssen den Platz nutzen, um sowohl das Thema selbst anzureißen als auch sinnvoll im Oberthema zu kontextualisieren. Danach tauschen Sie Ihre Beiträge miteinander aus und redigieren die Beiträge des jeweils anderen. Die redigierten Beiträge laden Sie bis zum XX.YY. ins LMS hoch. Für eine erfolgreiche Bearbeitung dieser Aufgabe ist eine enge Koordination und Abstimmung untereinander unabdingbar; in welcher Form Sie sich abstimmen (WhatsApp, Kneipe, Joggen), entscheiden Sie miteinander selbst.

Dabei stellt sich die Herausforderung, die Erfüllung dieser Aufgabe als Lehrende:r auch zu prüfen – und da dies naturgemäß neben dem ohnehin laufenden Seminar passiert, also zusätzlichen Aufwand bedeutet, ist es wichtig, diese Prüfung schlank zu halten, also vor allem zu prüfen, ob die Aufgabe geleistet wurde, und keine detaillierte Rückmeldung zu versprechen – das ist in aller Regel nicht leistbar.

Die kompensierenden Leistungen sollten auf gar keinen Fall einfach der Struktur der Sitzungen in der Lehrveranstaltung folgen und das fachliche und methodische Lernziel einer Sitzung einfach in eine Textaufgabe übersetzen – das suggeriert nur, dass diese Schrittfolge auch ohne Anwesenheit funktioniert, womit wir selbst die Lehrveranstaltung entwerten würden, auch gegenüber den anwesenden Studierenden. Der Eindruck, dass Fach- und Methodenkompetenz, nicht aber Selbst- und Sozialkompetenz zählen, würde verstärkt. Zudem wäre dies im ungünstigsten Fall die Einführung eines Fernstudiums neben dem Präsenzstudium – und dafür gibt es eigene Hochschulen.

Eine letzte Überlegung: Es wäre auch denkbar, Prüfungen am Ende einer Lehrveranstaltung so auszugestalten, dass sie nur mit dem Erwerb der vorgesehenen Kompetenzen bestanden werden können. Hier überwiegt meine Skepsis: Selbst- und Sozialkompetenz lassen sich durch eine Prüfung am Ende kaum prüfen oder im Vorfeld entwickeln.

Gespräche und Kompensationsaufgaben können immer nur ein partieller Ersatz bleiben. Im eigentlichen Sinn „ersetzen“ sie die Lernerfahrungen in der Lehrveranstaltung nicht. Kompensationsaufgaben gewährleisten aber zumindest einen Teil der angestrebten Lernziele. Und meine Vorschläge oben sind auch nur als erste Annäherung gedacht; es kann sein, dass andernorts bessere Vorschläge unterbreitet wurden, die ich übersehen habe, oder dass meine Vorschläge situativ angepasst und fortentwickelt werden müssen. Auf Anregungen und Rückmeldungen in den Kommentaren freue ich mich. Zugleich bleibe ich skeptisch gegenüber der im öffentlichen Diskurs nicht selten geäußerten Vermutung, bessere Lehre (was genau Lehre eigentlich „besser“ macht, wird dabei selten mitformuliert) würde von selbst zu höherer Anwesenheit führen; dafür sind die individuellen Gründe, nicht in der Präsenzsitzung zu erscheinen, zu unterschiedlich und häufig genug von der konkreten Lehrveranstaltung auch völlig entkoppelt.

Auf jeden Fall sollten wir nicht in eine Bequemlichkeit zurückfallen, die ich im Kolleg:innenkreis schon höre: Ist doch prima, jetzt sind nur die Motivierten da, ist halt eine Art happy teaching. Wir wissen einfach zu wenig über die Selektionskriterien: Gehen uns durch Wegsehen Studierende mit großem Potential, aber schlechten Startbedingungen verloren? Unser Ziel sollte es bleiben, mit allen Studierenden zu arbeiten, denn aus irgendeinem merkwürdigen Grund haben wir uns für unser Fach entschieden: Wir halten es offenbar für interessant und in der Regel auch für relevant.


[i] Zitiert nach International Olympic Committee: What is the Olympic creed? URL: https://olympics.com/ioc/faq/olympic-symbol-and-identity/what-is-the-olympic-creed (29.08.2023). Dass sich die realen Olympischen Spielen von diesen hehren Idealen lange weit entfernt haben, dürfte unstrittig sein.

[ii] Zitiert nach Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 und der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 7. Mai 2009 i.d.F.v. 9. September 2020, URL: https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_BA_Zwei_Faecher_2020_09_09.pdf (Abruf: 22.08.2023).

[iii] Vgl. unter anderem Marcus Credé, Sylvia G. Roch, Urszula M. Kieszczynka: Class Attendance in College. A Meta-Analytic Review of the Relationship of Class Attendance With Grades and Student Characteristics, in: Review of Educational Research 80 (2010) 2, S. 272–295, https://doi.org/10.3102/0034654310362998 (Abruf: 23.08.2023). Dank an Hendrik Bellhäuser, der mich auf diese Studie aufmerksam gemacht hat. Daneben auch Rolf Schulmeister: Chancen und Grenzen einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. Ein Studienreview zu Anwesenheit und Lernerfolg. In: Daniel Großmann, Christin Engel, Justus Junkermann, Tobias Wolbring (Hg.): Studentischer Workload. Wiesbaden 2020. URL: https://doi.org/10.1007/978-3-658-28931-7_10 (Abruf: 04.09.2023).

[iv] Vgl. etwa Stefan Plaggenborg: Die strukturelle Sowjetisierung der Geisteswissenschaften. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.07.2019: „Manche Wissenschaftsministerien entwarfen von Volksvertretern abgenickte Gesetze, die den Studenten freistellen, Lehrveranstaltungen sanktionslos fernzubleiben. Im Extremfall sitzt kein Student in der Vorlesung, aber alle bekommen ihre Leistungspunkte. Diese hochschulpolitische Bankrotterklärung ist von einer Raffinesse, die selbst die gewitzten sowjetischen Planer nicht erreicht haben.“

[v] DWDS-Wortverlaufskurve für „Anwesenheitspflicht“, erstellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, https://www.dwds.de/r/plot/?view=1&corpus=zeitungenxl&norm=date%2Bclass&smooth=spline&genres=0&grand=1&slice=1&prune=0&window=3&wbase=0&logavg=0&logscale=0&xrange=1946%3A2022&q1=Anwesenheitspflicht (Abruf: 23.8.2023).

[vi] Vgl. insbesondere (auf meinem Blog): Anwesenheitspflicht und Präsenzlehre, URL: https://geschichtsadmin.hypotheses.org/281 (Abruf: 22.08.2023); Rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit, URL: https://geschichtsadmin.hypotheses.org/972 (Abruf: 22.08.2023).

[vii] Die Begründung ist nicht mehr online abrufbar. Sie wurde aber vom AStA der Uni Trier hier archiviert: https://www.asta-trier.de/anwesenheit/ (Abruf: 29.08.3023).

[viii] Deutscher Referenzrahmen: Niveau 6. URL: https://www.dqr.de/dqr/de/der-dqr/dqr-niveaus/niveau-6/deutscher-qualifikationsrahmen-niveau-6.html (Abruf: 29.08.2023).

[ix] Ebenda.

[x] Credé et al.: Class Attendance in College. Dank an Hendrik Bellhäuser, der mich auf diese Studie aufmerksam gemacht hat.

[xi] Deutscher Qualifikationsrahmen. Glossar. URL: https://www.dqr.de/dqr/de/der-dqr/glossar/glossar_node.html#Sozialkompetenz (Abruf: 29.08.2023).



OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andreas Frings (15. September 2023). Dabeisein ist alles. Didaktische Überlegungen zur fehlenden Anwesenheitspflicht. Geschichtswissenschaftsdidaktik. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pej0


Das könnte dich auch interessieren …

3 Antworten

  1. Friederike Neumann sagt:

    Lieber Andreas, wir haben das im Vorfeld der Veröffentlichung Deines Beitrags schon diskutiert: Ich bin durchaus der Ansicht, dass die Qualität von Lehre Anwesenheit beeinflusst. Gerade sagte mir ein Tutor: Wenn ich den Eindruck habe, von der Anwesenheit im Seminar nicht zu profitieren, bleibe ich weg. In Bielefeld leben wir nun schon länger ohne Anwesenheitskontrollen. Durch Lehrveranstaltungen, die stark auf Kompetenzerwerb und -gebrauch angelegt sind, die die Studierenden auf die zu erbringenden Prüfungsleistungen vorbereiten, die sie aktivieren und miteinander in Kontakt bringen, gelingt es mir immer wieder ganz gute Anwesenheitsquoten herzustellen. Fehlende Anwesenheit durch Kompensationsleistungen auszugleichen erscheint mir hingegen in unserem System schwierig. Mit herzlichem Gruß Friederike

    • Liebe Friederike, Danke! Auf diese Weise wird auch (vielleicht erstmals) sichtbar, dass wir auch intern diskutieren und nicht einfach einander abnicken. Ja, das sind zwei wichtige Punkte: 1. Was sind die rechtlichen Grundlagen für Anforderungen an die aktive Teilnahme? Das muss man im landesrechtlichen Kontext und im Kontext der Uni-spezifischen Satzungen sehen. Und 2. Welche Rolle spielt die Qualität der Lehre? Es stimmt, es gibt Studierende, die langweilige Veranstaltungen meiden. Und es stimmt auch, dass wir nicht langweilig und schlecht lehren sollten. Zugleich gibt es aber auch viele andere Gründe, die vom Besuch einer Lehrveranstaltung abhalten können. Mir ist wichtig, das offenzuhalten. Zu guter Lehre sind wir ohnehin verpflichtet. Aber vielleicht verlangt die fehlende Anwesenheit ein wenig mehr?

  1. 22/09/2023

    […] Der Beitrag erschien ursprünglich am 15. September auf dem GWD-Blog unter dieser Adresse: https://gwd.hypotheses.org/1143. Alle geschichtswissenschaftsdidaktisch interessierten Menschen lade ich herzlich ein, auch dort […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.